RATZ-fatz schuldenfrei
in 3 Monaten:
Die Entschuldung im EU-Ausland
und ihre Vorteile
Alle Welt spricht von Globalisierung. Schuldner können das nun auch!
So wie sich Unternehmen die Länder mit den günstigsten Bedingungen aussuchen, so können Sie nun den EU-Mitgliedsstaat wählen, der die für Sie vorteilhaftesten Regelungen bereit hält. Als EU-Bürger haben Sie seit 2001 grundsätzlich das Recht, sich den Rechtsbereich Ihrer Entschuldung auszusuchen.
Die ausländischen Insolvenzgerichte dürfen Ihren Insolvenzantrag nicht ablehnen…
Und deutsche Gerichte und deutsche Gläubiger müssen die Entscheidung der ausländischen Insolvenzgerichte akzeptieren…
Die Abkürzung über Ihren Schuldenberg führt ins EU-Ausland. Nutzen Sie diese Chance.
Sparen Sie Jahre von Ihrer wertvollen Zeit, umgehen Sie die deutsche „Wohlverhaltensphase“.
Verschaffen Sie sich einen fünf bis sieben Jahre früheren Neustart und verdienen Sie in dieser Zeit ein Vielfaches mehr.
Dieser Spezial Report nennt viele Möglichkeiten, die andere vor Ihnen erfolgreich genutzt haben.
EU Entschuldung
Alle empfohlenen Rechtsanwälte und Steuerberater sprechen Deutsch und arbeiten selbstverständlich mit deutschsprachigen Helfern im Ausland zusammen, die Experten im jeweiligen Landesrecht sind.
Der Report warnt auch vor den Fällen unseriöser Insolvenz-Agenturen und nennt erstmals einen Kontakt zu einem super Spezialisten, durch dessen Workshop Sie rechtssicher tatsächlich in 3 Monaten schuldenfrei sein können (nicht für Schuldner auf Hartz IV Niveau geeignet).
Weitere Vorteile des Spezialisten:
- Wie Sie SOFORT eine VORZEITIGE RESTSCHULD-BEFREIUNG durchsetzen, falls bereits ein Insolvenzverfahren läuft.
- Wie Sie eine Folge-Insolvenz vermeiden, weil Sie von allen Schulden bei Finanzämtern, Krankenkassen und Sozialversicherungen von der Restschuld befreit werden, und
- wie Ihre negativen Schufa SOFORT getilgt wird!